§1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der SCRIPTINA Werbeagentur (nachfolgend „SCRIPTINA“ genannt). Widerspruch dagegen ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber SCRIPTINA geltend zu machen. Die Anerkenntnis erfolgt spätestens mit Annahme des Angebots oder mit der ersten Lieferung oder Leistung von SCRIPTINA.
1.2 Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
1.3 Werden im Namen und für RE des AG von SCRIPTINA Verträge mit weiteren Firmen für bestimmte Dienstleistgen (Druckereien...) geschlossen, so gelten deren jeweilige Geschäftsbedingungen.
1.4. Die Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Präsentationen
2.1 Jegliche, auch teilweise Verwendung der von SCRIPTINA mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedürfen der vorherigen Zustimmung von SCRIPTINA. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von SCRIPTINA zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.
2.2 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von SCRIPTINA im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei SCRIPTINA. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungsrechte nach Maßgabe der Ziffer 9 auf den Auftraggeber über.
§3 Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt-/Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.
3.2 Von SCRIPTINA übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht. 3.3 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Logos, CIs, Originalillustrationen u.ä.), welche SCRIPTINA erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von SCRIPTINA. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist SCRIPTINA nicht verpflichtet.
3.4 Die Treuebindung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet SCRIPTINA zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und der Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch SCRIPTINA, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungtreibenden.
§4 Auftragserteilung an Dritte
4.1 SCRIPTINA ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4.2 SCRIPTINA ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln (Druckerei usw.), an deren Erstellung von SCRIPTINA vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen des Auftraggebers unter Beachtung der Ziffer 3.3 (SCRIPTINA AGB) zu erteilen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich vor und gibt dies SCRIPTINA schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsabschluss zur Kenntnis. Hat der Auftraggeber innerhalb dieser Frist von zwei Wochen keine ausdrückliche Erklärung hierzu abgegeben, gilt sein Schweigen als Erteilung einer Vollmacht.
4.3 Aufträge an Werbeträger erteilt SCRIPTINA in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Der AG ist verpflichtet die anfallenden Kosten, laut Angebot, zu erstatten. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt-/oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
4.4 Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet SCRIPTINA nicht. SCRIPTINA verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.
§5 Lieferung, Lieferfristen
5.1 Die Lieferverpflichtungen von SCRIPTINA sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von SCRIPTINA zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
5.2 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von SCRIPTINA schriftlich bestätigt worden sind.
5.3 Von SCRIPTINA zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von SCRIPTINA bestätigt worden ist.
5.4 Gerät SCRIPTINA mit Leistungen in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Netto-Auftragswertes abzüglich Fremdleistungen und Material (Eigenleistungen netto) verlangt werden.
5.5 Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches der SCRIPTINA liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. SCRIPTINA wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
5.6 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von SCRIPTINA, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
5.7 Lieferungen erfolgen frei Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
5.8 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann SCRIPTINA den entstandenen Leistungsausfall gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung stellen.
§6 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
6.1 Vereinbarte Preise sind umsatzsteuerbefreite Leistungen gemäß §19 UStG. Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
6.3 Rechnungen von SCRIPTINA sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. SCRIPTINA kann in besonderen Fällen, nach vorheriger Absprache, bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen 2% Skonto gewähren.
6.4 SCRIPTINA berechnet Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß §1 Diskontsatzüberleitungsgesetz (DÜG). Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn SCRIPTINA eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.
6.5 Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber SCRIPTINA die entstandenen Kosten im vollem Umfang zu ersetzen. SCRIPTINA kann ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von EUR 7,50/Fall verlangen.
6.6 Ist der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von SCRIPTINA nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
6.7 Bei länger andauernden Projekten behält SCRIPTINA sich die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen vergütet werden.
6.7.1 Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
6.8 SCRIPTINA behält sich bei Dauerschuldverhältnissen, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen sich ändern, eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden. Ein evtl. bestehendes Kündigungsrecht des AG bleibt unbemüht. Sollte die Kündigung innerhalb v. 4 Wochen nicht erfolgen ist von einer Annahme der vorgeschlagenene Preise auszugehen.
6.9 Bei Dauerschuldverhältnissen sind Leistungsentgelte, beginnend mit dem Tage der Leistungsbereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich jeweils bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus zu zahlen, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, auf Anforderung von SCRIPTINA dieser eine Lastschriftermächtigung zu erteilen. Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet. SCRIPTINA kann für den Folgemonat den Leistungsentgelten einen Mehraufwandaufschlag hinzuberechnen, der sich nach dem Vormonatsmehraufkommen richtet (Heraufstufung). Minderverbrauch wird in der Folgerechnung verrechnet.
6.10 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von SCRIPTINA sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
6.11 Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von SCRIPTINA wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird i.S.d.§321 BGB ist SCRIPTINA berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen. Das gilt inbesondere im Fall der Einleitung der Zwangsvollstreckung oder Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
6.12 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt SCRIPTINA vorbehalten.
§7 Eigentumsvorbehalt
7.1 SCRIPTINA behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SCRIPTINA zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet.
§8 Stornierungskosten, Kündigung des Vertrages
8.1 Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann SCRIPTINA unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Auftragswertes für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
8.2 Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 90 Tagen zum Jahresende kündbar.
8.3 Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger mindestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
8.4 Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.5 SCRIPTINA kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen für zwei fällige monatlichen Leistungspauschalen oder einem erheblichen Teil von zwei Monatsrechnungen in Zahlungsverzug ist, unabhängig davon, welcher Auftrag davon betroffen ist.
8.6 Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.
§9 Nutzungsrechte
9.1 SCRIPTINA wird dem Besteller mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt SCRIPTINA ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von SCRIPTINA.
9.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei SCRIPTINA.
9.3 Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat SCRIPTINA von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
§10 Impressum
SCRIPTINA kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
§11 Gewährleistung
11.1 Von SCRIPTINA gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
11.2 SCRIPTINA haftet für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Fehler, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, leistet SCRIPTINA im Namen der nachfolgenden Ziffern Gewähr.
11.3 Die Gewährleistungspflicht von SCRIPTINA ist auf die Nachbesserung eines Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist beschränkt. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ein Fehlschlagen im eben genannten Sinn liegt insbesondere vor, wenn die Nachbesserung unmöglich ist, wenn sie seitens von SCRIPTINA ernsthaft und endgültig verweigert wird, wenn sie unzumutbar verzögert wird, wenn sie vergeblich versucht worden ist oder wenn sie dem Auftraggeber wegen der Häufung der Mängel nicht zuzumuten ist.
11.4 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-) Abnahme, in sonstigen Fällen, wie gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, unbeschadet der gesetzlichen kaufmännischen Rügeobliegenheiten, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen worden ist. Für gebrauchte Sachen ist das Gewährleistungsrecht, so weit gesetzlich anteilig, ausgeschlossen.
§12 Haftungsbeschränkung
12.1 Beruht der Fehler (Ziffer 11.2) auf einem von SCRIPTINA zu vertretenden Umstand, so haftet SCRIPTINA für einen dem Auftraggeber hieraus entstehenden Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Schadensersatzpflicht von SCRIPTINA ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
12.2 Weitere Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen SCRIPTINA, etwa aus Verschulden bei Vertragsschluss, positive Vertragsverletzung oder Delikt sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), haftet SCRIPTINA auch im Falle von leichter Fahrlässigkeit.
12.3 Schadenersatzansprüche, die nach der vorgehenden Ziffer gegen SCRIPTINA begründet sind, werden auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.4 In allen Fällen der Haftung von SCRIPTINA wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach durch die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung von SCRIPTINA begrenzt.
12.5 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr unbeschadet der Vorschrift des §202 BGB. Dies gilt nicht, wenn SCRIPTINA mit Arglist, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt hat.
12.6 SCRIPTINA haftet nicht für die über ihre Plattform übermittelten Informationen und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
12.7 Ist ein schadensverursachendes Ereignis wegen Übertragung eines von SCRIPTINA beauftragten Drittanbieters eingetreten, so tritt SCRIPTINA alle daraus resultierenden Ansprüche frei werdend an den Auftraggeber ab. Der AG stellt SCRIPTINA frei von jeglichen Ansprüchen.
12.8 Leistungserbringungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die SCRIPTINA die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Drittanbietern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von SCRIPTINA oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von SCRIPTINA autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten hat SCRIPTINA auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen SCRIPTINA, ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor.
12.9 Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von SCRIPTINA-Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, und bei Schäden, die entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die SCRIPTINA nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 2.500,00 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
12.10 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. SCRIPTINA ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.
§13 Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung
13.1 Gegen Ansprüche von SCRIPTINA kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
13.2 Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn a) der Kunde nicht mehr auf SCRIPTINA-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder c) vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
13.3 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von SCRIPTINA liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn SCRIPTINA oder einer ihrer Erfüllungsoder Verrichtungsgehilfen den Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt. SCRIPTINA informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und erstattet unverzüglich die diesbezügliche Gegenleistung. AGB
13.4 Behauptet der Auftraggeber, dass ihm berechnete Leistungen nicht von ihm oder SCRIPTINA Direktmarketing und Design Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so muss er dies nachweisen.
§14 Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz
14.1 Der Auftraggeber wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 des Teledienst Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass SCRIPTINA seine(n) Namen/Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
14.2 SCRIPTINA verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten- weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
14.3 SCRIPTINA hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
14.4 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von SCRIPTINA, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
14.5 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z.B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, die von SCRIPTINA während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt SCRIPTINA auch zur Beratung seiner Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. SCRIPTINA wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohnehin öffentlich zugänglich sind oder SCRIPTINA gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.
14.6 Datenverarbeitung nach Vertragsabschluss Wenn der Auftraggeber bei SCRIPTINA ein Produkt in Auftrag gibt, verarbeitet SCRIPTINA die für den Abschluss, die Durchführung oder die Beendigung des Auftrags erforderlichen Daten. Hierunter versteht SCRIPTINA die Weitergabe der Adressdaten an Dienstleister, die die Ware an den Kunden direkt verschicken. Hierzu zählen der Vorname, Nachname und Anschrift des Auftraggebers. Die Adressdaten des Auftraggebers werden nach Beendigung der Transaktion beim Dienstleister von SCRIPTINA gelöscht. Zudem verarbeitet SCRIPTINA die Anschrift, Telefon- bzw. Mobilnummer und E-Mail Adresse, um mit dem Auftraggeber in Kontakt zu stehen und mitzuteilen, wann die Lieferung eintrifft. Der Auftraggeber stellt SCRIPTINA die Daten auf Grundlage des Auftragsverhältnisses zwischen ihm und SCRIPTINA zur Verfügung. Die Kontaktdaten werden nur zur Referenzgestaltung verarbeitet und bis zum Ablauf der gesetzlichen bzw. möglich vertraglichen Gewährleistungs- und Garantierechte gespeichert. Nach Ablauf dieser Fristen bewahrt SCRIPTINA die nach Handels- und Steuerrecht erforderlichen Informationen des Auftragsverhältnisses für die gesetzlich bestimmten Zeiträume auf. Für einen Zeitraum, regelmäßig zehn Jahre nach Vertragsabschluss, werden die Daten allein für den Fall einer Überprüfung durch die Finanzverwaltung erneut verarbeitet.
14.7 Löschung der Daten laut Artikel 17 DSGVO: Wenn der Auftraggeber das Löschen der Daten ausdrücklich wünscht, werden die Daten von SCRIPTINA den Umständen entsprechend orientiert am Stand der Technik und im Rahmen der notwendigen Implementierungskosten gelöscht.
14.8 Datenverarbeitung zu Referenzgestaltung Für den Auftraggeber von SCRIPTINA erstellte Homepages und Werbematerial verarbeitet SCRIPTINA per bildlicher Darstellung auf Facebook und unter www.scriptina.de nur zu eigenen Werbezwecken und auch nur dann, wenn der Auftraggeber hierfür seine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat. Die Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit per E-Mail widerrufen werden.
14.9 Datenschutzrecht des Auftraggebers Im Falle eines Widerrufs bleibt die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung aufgrund der Einwilligung des Auftraggebers bis zu seinem Widerruf unberührt. Die Daten werden so lange gespeichert, bis er seine Einwilligung widerruft. Neben dem Recht auf Widerruf stehen dem Auftraggeber bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen die folgenden weiteren Rechte zu: • Recht auf Auskunft über die bei SCRIPTINA gespeicherten persönlichen Daten, • Recht auf Berichtigung unrichtiger oder auf Vervollständigung der Daten, • Recht auf Löschung seiner bei SCRIPTINA gespeicherten Daten bzw. soweit • gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, ein Recht auf Einschränkung der • Verarbeitung Ihrer Daten, • Recht auf Datenübertragbarkeit, d. h. zur Herausgabe der über Sie gespeicherten Daten in einem strukturierten Format (ab 25. Mai 2018) sowie • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Sollte der Auftraggeber Fragen zum Datenschutz haben, steht SCRIPTINA gerne per Telefon 074611405416 oder per E-Mail [email protected] zur Verfügung.
§15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von SCRIPTINA, wenn der Besteller Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
15.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
15.3 SCRIPTINA weißt ausdrücklich darauf hin, dass das UN-Kaufrecht ausgeschlossen wird.
§16 Sonstiges
16.1 Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.
16.2 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.
16.3 E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.
16.4 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von SCRIPTINA gestattet.
16.5 Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung geht deren etwaiges zwingendes Recht anderslautender Regelungen dieser Bestimmungen vor. Auch das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt, ebenso wie Herstellergarantien.
16.6 SCRIPTINA wird in aller Regel nur aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Bereits mit erstmaligem Zugriff auf das Netzwerk von SCRIPTINA bzw. Nutzung der Dienste von SCRIPTINA gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.
16.7 Es gelten die Angebote von SCRIPTINA. Macht der Auftraggeber geltend, es seien von der (Prospekt-) Produktbeschreibung Abweichungen vereinbart, so hat er dies im Zweifel zu beweisen.
16.8 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts f inden keine Anwendung. SCRIPTINA ist berechtigt, in den von ihr erstellten und/oder veränderten Seiten META- Informationen einzubringen, die insbesondere Urheberbezeichnung und Marken im weiteren Sinne, sowie Urheber- und Leistungsschutzrechte betreffen. Solche Angaben werden von den Vertragsparteien im Zweifel nicht als redaktionelle Bearbeitung der Dokumente angesehen. Eine Übernahme redaktioneller Verantwortung ist mit der Einbringung dieser META- Informationen nicht verbunden. Ist oder wird SCRIPTINA gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben in Internetseiten offen oder als META- Daten zu hinterlegen, so ist SCRIPTINA nach pflichtgemäßem Ermessen soweit der Auftraggeber nicht innerhalb angemessener Fristdem Verlangen von SCRIPTINA nachkommt oder „Gefahr im Verzuge“ vorliegt, berechtigt, diese Angaben auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers zu hinterlegen, soweit sie SCRIPTINA bekannt sind, oder bis zur rechtsgültigen Hinterlegung der Informationen durch den Auftraggeber, die Internet-Seiten vom Netz zu nehmen. Typische Metadaten zu einem Buch sind beispielsweise der Name des Autors, die Auflage, das Erscheinungsjahr, der Verlag und die ISBN. Zu den Metadaten einer Computerdatei sind unter anderem der Dateiname, die Zugriffsrechte und das Datum der letzten Änderung zu zählen.
Stand April 2018
SCRIPTINA - Direktmarketing und Design, In Göhren 59, 78532 Tuttlingen
BETTINA D. HEIM, Geschäftsführerin
Kontakt
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der SCRIPTINA Werbeagentur (nachfolgend „SCRIPTINA“ genannt). Widerspruch dagegen ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber SCRIPTINA geltend zu machen. Die Anerkenntnis erfolgt spätestens mit Annahme des Angebots oder mit der ersten Lieferung oder Leistung von SCRIPTINA.
1.2 Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
1.3 Werden im Namen und für RE des AG von SCRIPTINA Verträge mit weiteren Firmen für bestimmte Dienstleistgen (Druckereien...) geschlossen, so gelten deren jeweilige Geschäftsbedingungen.
1.4. Die Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Präsentationen
2.1 Jegliche, auch teilweise Verwendung der von SCRIPTINA mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedürfen der vorherigen Zustimmung von SCRIPTINA. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von SCRIPTINA zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.
2.2 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von SCRIPTINA im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei SCRIPTINA. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungsrechte nach Maßgabe der Ziffer 9 auf den Auftraggeber über.
§3 Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt-/Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.
3.2 Von SCRIPTINA übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht. 3.3 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Logos, CIs, Originalillustrationen u.ä.), welche SCRIPTINA erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von SCRIPTINA. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist SCRIPTINA nicht verpflichtet.
3.4 Die Treuebindung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet SCRIPTINA zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und der Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch SCRIPTINA, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungtreibenden.
§4 Auftragserteilung an Dritte
4.1 SCRIPTINA ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4.2 SCRIPTINA ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln (Druckerei usw.), an deren Erstellung von SCRIPTINA vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen des Auftraggebers unter Beachtung der Ziffer 3.3 (SCRIPTINA AGB) zu erteilen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich vor und gibt dies SCRIPTINA schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsabschluss zur Kenntnis. Hat der Auftraggeber innerhalb dieser Frist von zwei Wochen keine ausdrückliche Erklärung hierzu abgegeben, gilt sein Schweigen als Erteilung einer Vollmacht.
4.3 Aufträge an Werbeträger erteilt SCRIPTINA in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Der AG ist verpflichtet die anfallenden Kosten, laut Angebot, zu erstatten. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt-/oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
4.4 Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet SCRIPTINA nicht. SCRIPTINA verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.
§5 Lieferung, Lieferfristen
5.1 Die Lieferverpflichtungen von SCRIPTINA sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von SCRIPTINA zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
5.2 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von SCRIPTINA schriftlich bestätigt worden sind.
5.3 Von SCRIPTINA zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von SCRIPTINA bestätigt worden ist.
5.4 Gerät SCRIPTINA mit Leistungen in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Netto-Auftragswertes abzüglich Fremdleistungen und Material (Eigenleistungen netto) verlangt werden.
5.5 Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches der SCRIPTINA liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. SCRIPTINA wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
5.6 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von SCRIPTINA, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
5.7 Lieferungen erfolgen frei Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
5.8 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann SCRIPTINA den entstandenen Leistungsausfall gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung stellen.
§6 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
6.1 Vereinbarte Preise sind umsatzsteuerbefreite Leistungen gemäß §19 UStG. Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
6.3 Rechnungen von SCRIPTINA sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. SCRIPTINA kann in besonderen Fällen, nach vorheriger Absprache, bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen 2% Skonto gewähren.
6.4 SCRIPTINA berechnet Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß §1 Diskontsatzüberleitungsgesetz (DÜG). Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn SCRIPTINA eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.
6.5 Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber SCRIPTINA die entstandenen Kosten im vollem Umfang zu ersetzen. SCRIPTINA kann ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von EUR 7,50/Fall verlangen.
6.6 Ist der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von SCRIPTINA nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
6.7 Bei länger andauernden Projekten behält SCRIPTINA sich die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen vergütet werden.
6.7.1 Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
6.8 SCRIPTINA behält sich bei Dauerschuldverhältnissen, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen sich ändern, eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden. Ein evtl. bestehendes Kündigungsrecht des AG bleibt unbemüht. Sollte die Kündigung innerhalb v. 4 Wochen nicht erfolgen ist von einer Annahme der vorgeschlagenene Preise auszugehen.
6.9 Bei Dauerschuldverhältnissen sind Leistungsentgelte, beginnend mit dem Tage der Leistungsbereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich jeweils bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus zu zahlen, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, auf Anforderung von SCRIPTINA dieser eine Lastschriftermächtigung zu erteilen. Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet. SCRIPTINA kann für den Folgemonat den Leistungsentgelten einen Mehraufwandaufschlag hinzuberechnen, der sich nach dem Vormonatsmehraufkommen richtet (Heraufstufung). Minderverbrauch wird in der Folgerechnung verrechnet.
6.10 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von SCRIPTINA sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
6.11 Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von SCRIPTINA wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird i.S.d.§321 BGB ist SCRIPTINA berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen. Das gilt inbesondere im Fall der Einleitung der Zwangsvollstreckung oder Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
6.12 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt SCRIPTINA vorbehalten.
§7 Eigentumsvorbehalt
7.1 SCRIPTINA behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SCRIPTINA zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet.
§8 Stornierungskosten, Kündigung des Vertrages
8.1 Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann SCRIPTINA unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Auftragswertes für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
8.2 Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 90 Tagen zum Jahresende kündbar.
8.3 Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger mindestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
8.4 Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.5 SCRIPTINA kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen für zwei fällige monatlichen Leistungspauschalen oder einem erheblichen Teil von zwei Monatsrechnungen in Zahlungsverzug ist, unabhängig davon, welcher Auftrag davon betroffen ist.
8.6 Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.
§9 Nutzungsrechte
9.1 SCRIPTINA wird dem Besteller mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt SCRIPTINA ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von SCRIPTINA.
9.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei SCRIPTINA.
9.3 Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat SCRIPTINA von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
§10 Impressum
SCRIPTINA kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
§11 Gewährleistung
11.1 Von SCRIPTINA gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
11.2 SCRIPTINA haftet für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Fehler, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, leistet SCRIPTINA im Namen der nachfolgenden Ziffern Gewähr.
11.3 Die Gewährleistungspflicht von SCRIPTINA ist auf die Nachbesserung eines Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist beschränkt. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ein Fehlschlagen im eben genannten Sinn liegt insbesondere vor, wenn die Nachbesserung unmöglich ist, wenn sie seitens von SCRIPTINA ernsthaft und endgültig verweigert wird, wenn sie unzumutbar verzögert wird, wenn sie vergeblich versucht worden ist oder wenn sie dem Auftraggeber wegen der Häufung der Mängel nicht zuzumuten ist.
11.4 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-) Abnahme, in sonstigen Fällen, wie gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, unbeschadet der gesetzlichen kaufmännischen Rügeobliegenheiten, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen worden ist. Für gebrauchte Sachen ist das Gewährleistungsrecht, so weit gesetzlich anteilig, ausgeschlossen.
§12 Haftungsbeschränkung
12.1 Beruht der Fehler (Ziffer 11.2) auf einem von SCRIPTINA zu vertretenden Umstand, so haftet SCRIPTINA für einen dem Auftraggeber hieraus entstehenden Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Schadensersatzpflicht von SCRIPTINA ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
12.2 Weitere Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen SCRIPTINA, etwa aus Verschulden bei Vertragsschluss, positive Vertragsverletzung oder Delikt sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), haftet SCRIPTINA auch im Falle von leichter Fahrlässigkeit.
12.3 Schadenersatzansprüche, die nach der vorgehenden Ziffer gegen SCRIPTINA begründet sind, werden auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.4 In allen Fällen der Haftung von SCRIPTINA wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach durch die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung von SCRIPTINA begrenzt.
12.5 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr unbeschadet der Vorschrift des §202 BGB. Dies gilt nicht, wenn SCRIPTINA mit Arglist, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt hat.
12.6 SCRIPTINA haftet nicht für die über ihre Plattform übermittelten Informationen und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
12.7 Ist ein schadensverursachendes Ereignis wegen Übertragung eines von SCRIPTINA beauftragten Drittanbieters eingetreten, so tritt SCRIPTINA alle daraus resultierenden Ansprüche frei werdend an den Auftraggeber ab. Der AG stellt SCRIPTINA frei von jeglichen Ansprüchen.
12.8 Leistungserbringungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die SCRIPTINA die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Drittanbietern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von SCRIPTINA oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von SCRIPTINA autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten hat SCRIPTINA auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen SCRIPTINA, ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor.
12.9 Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von SCRIPTINA-Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, und bei Schäden, die entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die SCRIPTINA nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 2.500,00 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
12.10 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. SCRIPTINA ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.
§13 Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung
13.1 Gegen Ansprüche von SCRIPTINA kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
13.2 Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn a) der Kunde nicht mehr auf SCRIPTINA-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder c) vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
13.3 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von SCRIPTINA liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn SCRIPTINA oder einer ihrer Erfüllungsoder Verrichtungsgehilfen den Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt. SCRIPTINA informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und erstattet unverzüglich die diesbezügliche Gegenleistung. AGB
13.4 Behauptet der Auftraggeber, dass ihm berechnete Leistungen nicht von ihm oder SCRIPTINA Direktmarketing und Design Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so muss er dies nachweisen.
§14 Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz
14.1 Der Auftraggeber wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 des Teledienst Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass SCRIPTINA seine(n) Namen/Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
14.2 SCRIPTINA verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten- weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
14.3 SCRIPTINA hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
14.4 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von SCRIPTINA, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
14.5 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z.B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, die von SCRIPTINA während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt SCRIPTINA auch zur Beratung seiner Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. SCRIPTINA wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohnehin öffentlich zugänglich sind oder SCRIPTINA gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.
14.6 Datenverarbeitung nach Vertragsabschluss Wenn der Auftraggeber bei SCRIPTINA ein Produkt in Auftrag gibt, verarbeitet SCRIPTINA die für den Abschluss, die Durchführung oder die Beendigung des Auftrags erforderlichen Daten. Hierunter versteht SCRIPTINA die Weitergabe der Adressdaten an Dienstleister, die die Ware an den Kunden direkt verschicken. Hierzu zählen der Vorname, Nachname und Anschrift des Auftraggebers. Die Adressdaten des Auftraggebers werden nach Beendigung der Transaktion beim Dienstleister von SCRIPTINA gelöscht. Zudem verarbeitet SCRIPTINA die Anschrift, Telefon- bzw. Mobilnummer und E-Mail Adresse, um mit dem Auftraggeber in Kontakt zu stehen und mitzuteilen, wann die Lieferung eintrifft. Der Auftraggeber stellt SCRIPTINA die Daten auf Grundlage des Auftragsverhältnisses zwischen ihm und SCRIPTINA zur Verfügung. Die Kontaktdaten werden nur zur Referenzgestaltung verarbeitet und bis zum Ablauf der gesetzlichen bzw. möglich vertraglichen Gewährleistungs- und Garantierechte gespeichert. Nach Ablauf dieser Fristen bewahrt SCRIPTINA die nach Handels- und Steuerrecht erforderlichen Informationen des Auftragsverhältnisses für die gesetzlich bestimmten Zeiträume auf. Für einen Zeitraum, regelmäßig zehn Jahre nach Vertragsabschluss, werden die Daten allein für den Fall einer Überprüfung durch die Finanzverwaltung erneut verarbeitet.
14.7 Löschung der Daten laut Artikel 17 DSGVO: Wenn der Auftraggeber das Löschen der Daten ausdrücklich wünscht, werden die Daten von SCRIPTINA den Umständen entsprechend orientiert am Stand der Technik und im Rahmen der notwendigen Implementierungskosten gelöscht.
14.8 Datenverarbeitung zu Referenzgestaltung Für den Auftraggeber von SCRIPTINA erstellte Homepages und Werbematerial verarbeitet SCRIPTINA per bildlicher Darstellung auf Facebook und unter www.scriptina.de nur zu eigenen Werbezwecken und auch nur dann, wenn der Auftraggeber hierfür seine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat. Die Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit per E-Mail widerrufen werden.
14.9 Datenschutzrecht des Auftraggebers Im Falle eines Widerrufs bleibt die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung aufgrund der Einwilligung des Auftraggebers bis zu seinem Widerruf unberührt. Die Daten werden so lange gespeichert, bis er seine Einwilligung widerruft. Neben dem Recht auf Widerruf stehen dem Auftraggeber bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen die folgenden weiteren Rechte zu: • Recht auf Auskunft über die bei SCRIPTINA gespeicherten persönlichen Daten, • Recht auf Berichtigung unrichtiger oder auf Vervollständigung der Daten, • Recht auf Löschung seiner bei SCRIPTINA gespeicherten Daten bzw. soweit • gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, ein Recht auf Einschränkung der • Verarbeitung Ihrer Daten, • Recht auf Datenübertragbarkeit, d. h. zur Herausgabe der über Sie gespeicherten Daten in einem strukturierten Format (ab 25. Mai 2018) sowie • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Sollte der Auftraggeber Fragen zum Datenschutz haben, steht SCRIPTINA gerne per Telefon 074611405416 oder per E-Mail [email protected] zur Verfügung.
§15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von SCRIPTINA, wenn der Besteller Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
15.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
15.3 SCRIPTINA weißt ausdrücklich darauf hin, dass das UN-Kaufrecht ausgeschlossen wird.
§16 Sonstiges
16.1 Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.
16.2 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.
16.3 E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.
16.4 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von SCRIPTINA gestattet.
16.5 Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung geht deren etwaiges zwingendes Recht anderslautender Regelungen dieser Bestimmungen vor. Auch das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt, ebenso wie Herstellergarantien.
16.6 SCRIPTINA wird in aller Regel nur aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Bereits mit erstmaligem Zugriff auf das Netzwerk von SCRIPTINA bzw. Nutzung der Dienste von SCRIPTINA gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.
16.7 Es gelten die Angebote von SCRIPTINA. Macht der Auftraggeber geltend, es seien von der (Prospekt-) Produktbeschreibung Abweichungen vereinbart, so hat er dies im Zweifel zu beweisen.
16.8 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts f inden keine Anwendung. SCRIPTINA ist berechtigt, in den von ihr erstellten und/oder veränderten Seiten META- Informationen einzubringen, die insbesondere Urheberbezeichnung und Marken im weiteren Sinne, sowie Urheber- und Leistungsschutzrechte betreffen. Solche Angaben werden von den Vertragsparteien im Zweifel nicht als redaktionelle Bearbeitung der Dokumente angesehen. Eine Übernahme redaktioneller Verantwortung ist mit der Einbringung dieser META- Informationen nicht verbunden. Ist oder wird SCRIPTINA gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben in Internetseiten offen oder als META- Daten zu hinterlegen, so ist SCRIPTINA nach pflichtgemäßem Ermessen soweit der Auftraggeber nicht innerhalb angemessener Fristdem Verlangen von SCRIPTINA nachkommt oder „Gefahr im Verzuge“ vorliegt, berechtigt, diese Angaben auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers zu hinterlegen, soweit sie SCRIPTINA bekannt sind, oder bis zur rechtsgültigen Hinterlegung der Informationen durch den Auftraggeber, die Internet-Seiten vom Netz zu nehmen. Typische Metadaten zu einem Buch sind beispielsweise der Name des Autors, die Auflage, das Erscheinungsjahr, der Verlag und die ISBN. Zu den Metadaten einer Computerdatei sind unter anderem der Dateiname, die Zugriffsrechte und das Datum der letzten Änderung zu zählen.
Stand April 2018
SCRIPTINA - Direktmarketing und Design, In Göhren 59, 78532 Tuttlingen
BETTINA D. HEIM, Geschäftsführerin
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